Auch wenn dir das Lernen manchmal schwerfällt, denke daran, dass Bildung für dich und alle Schüler*innen in Deutschland ein absolutes Privileg ist. In vielen Ländern ist dies tatsächlich nicht der Fall. So fehlt es in wirtschaftlich benachteiligten Ländern oft an Schulen, Lehrkräften oder Schulmaterialien. Weiterhin gibt es Orte, wo bestimmten Bevölkerungsgruppen oder Frauen allgemein der Zugang zu einer umfassenden Bildung verwehrt ist.
Fakt ist, dass du in deiner gesamten Schul-, Ausbildungs- und Studienzeit viel lernen wirst und deine allgemeine Schulbildung die Basis für dein „weiteres Lernen“ ist. Du wirst dich auch in deinem Berufsleben darauf verlassen können, dass du Weiterbildungen erhältst und diese auch nutzen kannst.
Und jetzt wird es noch besser:
In
Baden-Württemberg wurde das sogar gesetzlich festgelegt mit dem
sogenannten Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (kurz: BzG BW). Das
„BzG BW“ regelt, dass Beschäftigte in Baden-Württemberg die Chance
haben, sich von Ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tage im Jahr für
Weiterbildungen freistellen lassen zu können. Natürlich erfolgt die
Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
In anderen Bundesländern ist die Bildungszeit auch bekannt als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“.
Wofür kannst du die bezahlte Bildungsfreistellung nutzen?
Allerdings hat der Gesetzgeber definiert, was eine Bildungsmaßnahme ist und was diese erfüllen muss, um als Bildungszeit zu gelten. Sieh dir hierzu am besten die Informationen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg an. Bei Rückfragen kannst du dich auch jederzeit an das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe wenden unter bildungszeit@rpk.bwl.de oder dienstags und donnerstags von jeweils 11- 12 Uhr telefonisch unter: 0721 926-2055.